Klage gegen Palmer Luckey wegen Vertragsbruch

Dieses Thema im Forum "VR Branche & Business" wurde erstellt von vreezer, 20. Januar 2016.

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  1. Golem Artikel


    Laut den Kommentaren könnte es sogar zum Verkaufsstop vom Rift führen, wenn es ganz mies läuft. Aber mit Facebooks Anwälten muss man sich nicht wirklich Sorgen machen, oder ?
     
  2. Sind nicht die ersten die versuchen abzusahnen.
     
  3. An ein Verkaufsstop für die Rift glaube ich nicht. Dafür hat sich nach dem DK1 noch zu viel geändert. Und die Hardware die in einem DK1 verbaut ist wird mittlerweile auch in massig anderen HMDs verkauft. Die werden ja auch nicht gestoppt, weil sie HMD Technik verwenden. Ich denk eher das es auf eine Geldstrafe hinausläuft (falls Palmer verliert).
     
  4. Ist schwer zu beurteilen, ZeniMax stellt ja ähnlich Behauptung gegen J. Carmack von Oculus. Ich finde diese Verträge eh völlig kontrovers, wo geistiges Wissen nicht genutzt werden darf...
     
  5. Ich denke am Ende wird es auf einen Vergleich raus laufen, bei dem wir über die Höhe der vereinbarten Summe am Ende nichts erfahren werden.
     
  6. Eine sogenannte "Erfinderklausel" in heutigen Arbeitsverträgen ist keine Seltenheit mehr. Selbst in Positionen wo man eine "Entwicklung" mit Nutzwerk für das Unternhmen nicht vermutet. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Palmer ähnliches damals auch unterschrieben hat.

    Fraglich ist warum der Kläger erst jetzt auf die Bildfläche tritt. Theoretisch wäre schon bei der Kickstarter Kampagne genug zu holen gewesen denn der Kauf durch Facebook war nicht abzusehen.
     
  7. Naja, dass das Thema Potenzial hat aus meiner Sicht schon abzusehen. Jetzt erhöht sich natürlich der Einigungsdruck für Oculus dramatisch. Wie gesagt, wenn am Ende der Kläger überspannt - hat er gar nichts. Denke ich schon, dass man sich einigen wird.
     
  8. Ja. Wie du es sagst. Vergleich und gut ist.
     
  9. Naja, wenn man für einen Auftraggeber/Arbeitgeber (AG) an einem Projekt arbeitet und dabei ein Produkt herauskommt, dann ist es doch verständlich, dass der AG es nicht so witzig fände, wenn Du einen Tag nach Vollendung des Produkts den Job kündigst und Dich ein solches Produkt auch selbst anfängst zu produzieren, sei es dass Du es gleich 1:1 kopierst oder wesentliche Bestandteile in Dein neues Design übernimmst. Darum läßt sich der AG typischerweise natürlich auch das Urheberrecht (genauer: Verwertungsrecht, Urheber bleibt ja nunmal der Angestellte) abtreten bzw. fingiert dass es bei ihm erwächst.
    In amerikanischen/internationalen Verträgen findet sich aber schon seit längerem häufig eine Klausel die die Verwendung von sogenanntem Residual Knowledge erlaubt, also Wissen, dass Du allgemein dadurch aufgebaut hast (das weiter in Deinem Kopf/Bewußtsein residiert) ohne dass Du dafür Hilfsmittel wie etwa Zeichnungen, Programmcode etc. nutzen würdest aus dem Projekt.

    Was Palmer dort unterschrieben hat, und ob das Ganze begründet, eher unbegründet oder sogar glatt gelogen ist von Zenimax kann man aus der Ferne nicht gut beurteilen, aber man darf davon ausgehen, dass Oculus/fb/Palmer genug Kohle haben um das durchzuprozessieren oder aber einen Vergleich zu schließen, wenn es denn sein muß. Ich rechne weiterhin damit meine Rift pünktlich zugeschickt zu bekommen...
     
  10. Mal etwas rumgesucht und das ist deren Webseite:

    http://totalrecalltech.com/

    Der Whois Eintrag erwähnt einen Ron Igra, der auch in der Klageschrift als einer der zwei Partner, die TRT gegründet haben, erwähnt wird.

    Ist natürlich reiner Zufall, dass die Webseite sonst null zeigt. Wers glaubt. ;)

    Natürlich neugierig wie ich bin mal noch im Webarchive geguckt, ältester Eintrag aus dem April 2014: https://web.archive.org/web/20140422081108/http://totalrecalltech.com/

    Genau die gleiche Webseite. ^^

    Ansonsten ist über die Firma im Netz kaum überhaupt irgendwas zu finden, von einem Produkt ganz zu schweigen.

    Edit: wobei das hab ich noch gefunden: http://patents.justia.com/inventor/ron-igra